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Strategische Prozessführung

Das Behindertengleichstellungsrecht ist ein noch junges Rechtsgebiet. In den letzten Jahren wurde es durch die Ratifizierung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) zudem grundlegend weiterentwickelt. Nach wie vor ist die Rechtsprechung in diesem Rechtsgebiet spärlich. Die geltenden Verpflichtungen sind Adressaten, Behörden und Gerichten immer noch wenig bekannt. In zahlreichen Geltungsbereichen des Behindertengleichstellungsrechts sind grundsätzliche Rechtsfragen offen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, hemmt den Vollzug und hat im Alltag der Menschen mit Behinderungen spürbare Auswirkungen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt zudem, dass Menschen mit Behinderungen zur Durchsetzung ihrer Rechte äusserst selten vor Gericht gehen. Mögliche Erklärungen sind, dass sie von ihren Rechten zu wenig oder keine Kenntnis haben oder bewusst vom Prozessieren absehen: Sie fürchten die Prozesskosten oder werden von der Komplexität der Fragestellung abgeschreckt.

Ausgehend von diesen Erkenntnissen und bisher geführten Prozessen haben die Behindertenorganisationen 2021 das Projekt we claim ins Leben gerufen. Indem sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Gericht einfordern, wollen sie gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen und Diskriminierungen bekämpfen. Im Zentrum der strategischen Prozessführung steht dabei immer das Anliegen, den konkret betroffenen Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Darüber hinaus werden offene Rechtsfragen geklärt und die Umsetzung der geltenden Rechte von Menschen mit Behinderungen gefördert. 

Das ZRMB unterstützt das Projekt we claim mit fachlicher Expertise. Weitere Informationen zum Projekt unter www.we-claim.ch.

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