Beratung von Kantonen zur Umsetzung der BRK
In der föderalistischen Schweiz muss jeder Kanton ein Gesetz erlassen, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Bis ins Jahr 2020 hatte kein Schweizer Kanton ein umfassendes Gesetz verabschiedet, das Menschen mit Behinderungen individuelle Rechte gegen alle Formen der Diskriminierung verleiht. Markus Schefer und sein Team und nach seiner Gründung das ZRMB haben massgeblich dazu beigetragen, die Kantone davon zu überzeugen, solche Gesetze zu entwerfen und waren eng an der Ausarbeitung und - in einigen Kantonen - auch bei der Verabschiedung und Umsetzung solcher Gesetze beteiligt.
Publikation:
Leitfaden zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsrechts in den Kantonen
Um die Kantone bei der Ausarbeitung von Gesetzen zur Umsetzung der BRK zu unterstützen, haben Markus Schefer, Céline Martin und Caroline Hess-Klein einen Leitfaden für die Ausarbeitung von Behindertenrechtsgesetzen in der Schweiz erstellt.
Grundlage dieses Leitfadens bilden die Erfahrungen der letzten Jahre mit der behindertenrechtlichen Gesetzgebung in zahlreichen Kantonen. Er beschreibt die Besonderheiten des Gesetzgebungsverfahrens, schlägt zahlreiche konkrete, praktische Massnahmen, geeignete Regelungsstrukturen und ein Mustergesetz vor, und führt die inhaltlichen Anforderungen insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention an die kantonale Gesetzgebung näher aus.
Der Leitfaden ist im Verlag Weblaw erschienen.
Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt verabschiedete der Grosse Rat am 18. September 2019 einstimmig ein Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( 91 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung). Das Behindertenrechtegesetz (BRG) trat am 1. Januar 2021 in Kraft
Markus Schefer und sein Team haben den Entwurf für das Gesetz erarbeitet und für eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen gesorgt. Sie unterstützten die Verwaltung bei der Ausarbeitung eines Vorschlags, der dem Parlament vorgelegt wurde.
Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Stand 01.01.2021)
Wallis
Im Kanton Wallis verabschiedete die Legislative am 6. Mai 2021 einstimmig (126 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen) ein geändertes Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen GRIMB. Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Markus Schefer und sein Team haben einen Entwurf für das Gesetz erarbeitet, die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen mitorganisiert und die Verwaltung in ihren Bemühungen unterstützt, die Zustimmung von Exekutive und Parlament für das Gesetz zu erhalten.
Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Stand 01.01.2022)
Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft verabschiedete der Landrat am 26. Januar 2023 einstimmig ein neues Behindertenrechtegesetz BL (BRG BL) (84 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen) und ein Fahrdienstegesetz (85 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen). Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Markus Schefer und sein Team erstellten Entwürfe für das Gesetz, verhandelten mit Verwaltungsstellen, organisierten Workshops zur aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen und halfen mit, dem Regierungsrat Entwürfe vorzulegen.
Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Stand 01.01.2024)
Genf
Der Staatsrat des Kantons Genf eröffnete im Sommer 2024 die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein neues Gesetz über die Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im November 2024 war die Vernehmlassung abgeschlossen. Ziel ist es, im Jahr 2026 dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten.
Das ZRMB analysierte die bestehende Genfer Rechtsordnung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK und unterbreitete der Verwaltung vier Berichte zum weiteren Vorgehen. Anschliessend nahm sie an insgesamt 27 Anhörungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen teil und erstellte die entsprechenden Protokolle. Es unterbreitete der Verwaltung einen ersten Vorentwurf für ein neues Gesetz und überarbeitete diesen aufgrund der Rückmeldungen aus allen Bereichen der Kantonsverwaltung. Gegenwärtig unterstützt es die Genfer Verwaltung in der Einarbeitung der Ergebnisse der Vernehmlassung.
Waadt
In den Jahren 2022 und 2023 analysierten Markus Schefer und sein Team die geltende Rechtsordnung des Kantons Waadt im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK. Sie organisierten Workshops mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen und erstellten einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für die Erarbeitung einer behindertenrechtlichen Gesetzgebung.
Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden hat Markus Schefer im Mai 2021 einen Vorschlag für die Struktur und den Inhalt eines Behindertenrechtegesetzes sowie für den Prozess zur Erarbeitung und Verabschiedung eines solchen Gesetzes vorgelegt.