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Mitwirkung an Rechtsetzungsprojekten des Bundes

Seit dem Inkrafttreten des BehiG am 1. Januar 2004 wurden auf Bundeseben nur wenige neue Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Dies hat sich mit der Inklusionsinitiative geändert, und es wurden verschiedene Rechtsetzungsprojekte zur Umsetzung der UNO-BRK in Angriff genommen worden. Das ZRMB ist an einigen dieser Projekte in der einen oder anderen Form beteiligt.

Am 25. Februar 2026 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein Inklusionsgesetz als Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Sie finden diesen Entwurf unten. Das ZRMB hat seinerseits einen Entwurf verfasst; auch dieser ZRMB-Entwurf ist unten zugänglich. Der ZRMB-Entwurf trägt dem Umstand Rechnung, dass im kurzen Zeitraum, der für einen Gegenentwurf zur Verfügung steht, eine umfassende Neuordnung derart wichtiger Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit und Wohnen nicht möglich ist. Ein Kernelement des ZRBM-Entwurfs ist deshalb die Verpflichtung des Bundesrates, der Bundesversammlung periodisch Erlassentwürfe zur Anpassung dieser und weiterer Lebensbereiche an die Anforderungen der UNO-BRK vorzulegen.

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