Sponsoren der ZRMB-Tagung 2025
Wir sprechen allen Sponsoren unseren herzlichsten Dank aus.
Ihre grosszügigen Beiträge helfen uns, die Tagung auch weiterhin zugänglich zu gestalten.
Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Kanton Basel-Stadt
Die Fachstelle Behindertenrechte des Kantons Basel-Stadt koordiniert die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Aktionsplans Barrierefreie Kommunikation sowie weiterer Schwerpunkte. Sie berät die zuständigen Behörden, sensibilisiert die Bevölkerung und ist Kontaktstelle für Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Stiftung Cerebral
Die Stiftung Cerebral wurde 1961 gegründet und unterstützt aktuell rund 9700 Betroffene und ihre Familien in der ganzen Schweiz. Die Hilfe der Stiftung setzt dort ein, wo dies die öffentliche Hand oder die Versicherungen nicht oder nur teilweise tun können. Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbeeinträchtigung und ihre Familien ein möglichst selbstbestimmtes, mobiles und unbeschwertes Leben führen können.
Schweizer Paraplegiker-Stiftung
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) unterhält ein weltweit einzigartiges Leistungsnetz für die ganzheitliche Rehabilitation von Menschen mit Querschnittlähmung. Die SPS steht dafür ein, Querschnittgelähmte ein Leben lang zu begleiten.
Koordinationsstelle Behindertenrechte, Kantonales Sozialamt, Kanton Zürich
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte unterstützt Fachpersonen der kantonalen Verwaltung sowie der Gemeinden im Kanton Zürich bei Fachfragen rund um die UNO-BRK (UNO-Behindertenrechtskonvention). Sie ist zuständig für die Umsetzung der neuen kantonalen Richtlinien Überprüfung von Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK.
Service d'accompagnement et d'hébergement de l'adulte, Republik und Kanton Neuchâtel
Das Amt Service d'accompagnement et d'hébergement de l'adulte (SAHA) ist zuständig für die Bereiche Inklusion und Begleitung von Menschen, die mit einer Behinderung leben. SAHA ist mit der Umsetzung des 2023 von der Regierung verabschiedeten Aktionsplans zur Inklusion beauftragt und stellt die systematische Berücksichtigung der Rechte von Menschen, die mit einer Behinderung leben, in den Projekten der Verwaltung sicher. Des Weiteren unterstützt das Amt Pilotprojekte zur Förderung der Inklusion in der Gesellschaft und berät bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der entsprechenden nationalen und kantonalen Gesetzgebung.